Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?
Einen gesetzlichen Zwang zum Einbau von intelligenten Messsystemen gibt es nur für drei Gruppen. Seit 2017 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und für Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt (kW).
Ab 2020 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr.
Ausschlaggebend ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, wird ein Verbrauch von 2.000 kWh angesetzt. Zudem können Betreiber von Solaranlagen, die bisher selbst die Messung übernommen haben, diese nicht mehr getrennt vom übrigen Messstellenbetrieb durchführen.
In allen anderen Fällen bleibt ein intelligentes Messsystem optional. Allerdings kann sich nicht nur ein Verbraucher selbst für ein solches System entscheiden, sondern auch der Messstellenbetreiber kann diese Entscheidung treffen, ohne dass Verbraucher sich hiergegen zur Wehr setzen könnten. Dies kann ab 2020 Stromkunden mit Verbräuchen unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr sowie ab 2018 Betreiber von Neuanlagen mit einer Nennleistung über einem und bis einschließlich sieben Kilowatt betreffen.
Soweit der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht vorgesehen ist, erhalten alle Haushalte in den kommenden Jahren zumindest eine moderne Messeinrichtung. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor. Aus diesem Grund werden ersten Verbrauchern bereits Schreiben mit der Ankündigung eines Einbaus zugesandt. Zudem sind bei allen Neubauten oder umfangreichen Renovierungen moderne Messeinrichtungen ab sofort einzubauen.
Als Verbraucher können Sie sich gegen einen beschlossenen Einbau nicht wehren. Theoretisch möglich ist allein der Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber, der entweder preisgünstiger ist oder ein individuelles Angebot macht z. B. IQ-Services.